Rauchmelder Pflicht 12.07.2012

Haben sie auch schon in ihrer Wohnung  einen Rauchmelder installiert? Nein ?! Dann wird’s aber schnell Zeit. Bereits seit 2003 besteht in Rheinland-Pfalz eine Rauchmelder Pflicht für Neubauten. Ab dem 12.07.2012 besteht die Pflicht auch für Bestands-/ Altbauten. Pflicht ist es mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen zu installieren. Diese Regelung ist in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) §44 Abs. 6 geregelt.

Jedoch empfehlen die meisten Fachleute auch weiter Rauchmelder in Wohnzimmern, Lagerräumen und Garagen zu installieren. Bei der heutigen Vielfalt der Rauchmelder ist es für Privatleute oft schwer den Überblick zu behalten.

Worauf sollten sie achten?

Wenn ihr Wohnbereich und ihr Schlafbereich sich auf unterschiedlichen Etagen befinden würden wir ihnen empfehlen vernetzbare Rauchmelder zu verwenden. Dies bedeutet, dass die Rauchmelder über Funk ständig mit einander kommunizieren und im Brandfall nicht nur der betroffenen Rauchmelder sondern alle Rauchmelder auslösen. Dies führt dazu, dass sie noch besser auf die Gefahren hingewiesen werden.

 Mehr Infos zur Rauchmelder 

Rauchmelder retten Leben! Fakten und Daten –>

Rauchmelder retten Leben!

 

In der gesamten Bundesrepublik verunglücken monatlich rund 40 Menschen tödlich durch Brände, die meist in den eigenen vier Wänden entstehen. Jedoch ist die Todesursache in den meisten Fällen nicht das Feuer selbst, sondern die giftigen Rauchgase die von diesem ausgehen. Etwa 2/3 aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.

Die jährlichen Folgen in Deutschland: Rund 5.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden, 500 Brandtote und über 1.000.000.000 € Brandschäden im Privatbereich. In den meisten Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern in der eigenen Wohnung bereits gesetzlich vorgeschrieben.