Rauchmelderpflicht

Rauchwarnmelderpflicht ?

Die gesetzliche Rauchmelderpflicht gilt heute in allen 16 Bundesländern, mit lokalen Unterschieden. Die Landesbauordnung regelt die Zuständigkeit beim Einbau von Rauchmeldern sowie die Gewährleistung der Betriebsbereitsschaft.

Welcher Rauchmelder ?

Achten Sie beim Kauf von Rauchmeldern auf das unabhängige Qualitätszeichen „Q“. Dieses kennzeichnet hochwertige Rauchmelder mit geprüfter Langlebigkeit, genauer Branderkennung und einer höheren Sicherheit vor Fehlalarmen durch verbesserte Elektronik.

Wo installieren ?

Für einen optimalen Schutz erfolgt der Einbau von Rauchmeldern in der Regel in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Fluchtwege dienen (Ausnahme Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg). Für Dachschrägen und andere Besonderheiten gelten separate Regelungen

 

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